Frau L. und ein weiterer Passagier buchten bei der Costa Kreuzfahrten Niederlassung der Costa Crociere S.p.A. 2 Plätze auf der Costa Favolosa plus Sonderleistungen zu einem Gesamtbetrag von fast € 5.000,-, wobei eine Anzahlung von rund € 1.100,- überwiesen wurde. Kurz darauf wurde die gebuchte Kreuzfahrt seitens des Unternehmens jedoch abgesagt. Auf Nachfrage erhielt die Konsumentin die Auskunft, dass sie zwecks der Rückerstattung der geleisteten Anzahlung das übermittelte Umbuchungsformular mit "kein Interesse" ausfüllen müsse. In der Folge wurde die Rückerstattung auch telefonisch bestätigt. Als nach 4 Wochen noch immer keine Rückerstattung erfolgt war, wandte sich die Konsumentin erneut an die Costa Kreuzfahrten Niederlassung der Costa Crociere S.p.A., wurde jedoch unverständlicherweise sehr unfreundlich behandelt. Da Frau L. sich weder so behandeln lassen, noch länger auf die Rückerstattung der geleisteten Anzahlung warten wollte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte ein für die Frau L. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen Costa Kreuzfahrten Niederlassung der Costa Crociere S.p.A. hat die sofortige Rückerstattung der Anzahlung auf das Konto von Frau L. eingeleitet.