Herr DI W. buchte bei der Austrian Airlines AG einen Hin- und Rückflug für 2 Personen Wien-Düsseldorf zum Preis von € 330,- und erhielt dafür auch die entsprechende Buchungsbestätigung. Ungefähr zwei Wochen später wurde dem Konsumenten mitgeteilt, dass der Flug nicht durchgeführt werden könne. Als Entschädigung wurde Herrn DI W. ein Gutschein angeboten. Per E-Mail wies er jedoch unmissverständlich darauf hin, dass ein Gutschein keine Option für ihn sei und er eine Rücküberweisung des ursprünglichen Buchungsbetrages auf sein Konto wünsche. Kurz darauf erhielt er vom Chief Commercial Officer der Austrian Airlines AG eine E-Mail, in der ihm wörtlich bestätigt wurde: "Sie erhalten Ihr Geld zurück". Da er jedoch keine Rücküberweisung des gegenständlichen Betrages folgte, wandte sich Herr DI W. an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Herrn DI W. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Unbeschadet mehrerer Kontaktaufnahmen hat Austrian Airlines AG bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme in dieser Angelegenheit abgegeben und der Konsument konnte keinen Zahlungseingang verzeichnen.