Frau T. buchte bei der LMnext DE GmbH (lastminute.de und lastminute.com) Flüge, die in der Folge jedoch seitens der LMnext DE GmbH storniert wurden. Da man der Konsumentin nicht das Geld dafür erstatteten wollte, sondern lediglich Gutscheine anbot, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutzverband Österreich und seine Presseabteilung teilte LMnext DE GmbH mit, dass die Konsumentin zunächst selbst die Variante Gutscheine als Refundierungsart gewählt habe, dass man diese aber storniere und eine bar-Rückerstattung vornehmen werde für jenen Betrag, der nicht bereits beim Kauf durch Gutscheine gedeckt wurde. Frau T. akzeptierte diesen Lösungsvorschlag sehr gerne.