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Rückzahlung bei stornierter Kreuzfahrt

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Herr M. buchte bei der Dreamlines GmbH eine Kreuzfahrt, für die er eine Anzahlung von etwa € 1.100,- leistete. In der Folge wurde die Reise jedoch um einen Tag vorverlegt und die Route geändert. Den Teilnehmern wurde im Zusammenhang mit diesen Änderungen von der Dreamlines GmbH die Möglichkeit des Rücktritts innerhalb von 14 Tagen angeboten, wofür sich der Konsument auch entschied. Da die Rückzahlung der bereits geleisteten Anzahlung trotz mehrfachen Urgenzen nicht erfolgte, wandte sich Herr M. an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine den Herrn M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Dreamlines GmbH rechtfertigte die Verzögerung durch die aus der Corona Pandemie resultierenden unvorhersehbaren behördlichen Maßnahmen und veranlasste umgehend die Rückzahlung Anzahlung von etwa € 1.100,- auf das Konto von Herrn M.