Gegenüber Frau B. ist seitens der Spar Garant AG im Spätherbst des Jahres 2015 eine Forderung in Höhe von über € 100,- geltend gemacht worden.
Am 11.11.2015 hat Herr T. laut seinen Angaben beim Spielen des von der bwin Services AG betriebenen Spieles Melon Madness einen Betrag in Höhe von € 2.066.530,24 gewonnen.
Mitte Juli 2015 hat Frau S. mit dem Unternehmen PARSHIP GmbH einen auf sechs Monate befristeten Vertrag über eine Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen.
Frau L. hat bei dem Fitnessunternehmen einen Vertrag abgeschlossen.
Gegenüber Frau N. wurde seitens der Parship GmbH mit Schreiben vom 04.04.2016 eine Forderung in Höhe von € 598,80 geltend gemacht.
Frau B. hat keinen Vertrag mit Libu-Zet e.U. abgeschlossen, Grund weshalb sie die erhaltene Briefe von dem Unternehmen nicht nachvollziehen konnte.
Frau D. hat im Internet das Produkt Fat Killer bestellt und dafür einen Betrag in Höhe von € 150,- dafür überwiesen.
In Jahr 2014 hat Frau K. bei der Life Style Ladies / CVS Fitness GmbH / LF Figur GmbH in Gmunden einen Fitnessvertrag abgeschlossen.
Frau B. hat im Mai 2013 einen 1-Jahr-Vertrag mit Life Style Ladies abgeschlossen, welches sie jedoch sofort gekündigt hat.
Frau C. hat eine einmalige Bestellung im Internet bei der Firma "Fat Killer" getätigt, die sie auch einbezahlt hat.