Eine vollkommen zufriedenstellende Lösung
Mitte Juli 2015 hat Frau S. mit dem Unternehmen PARSHIP GmbH einen auf sechs Monate befristeten Vertrag über eine Premium-Mitgliedschaft abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin hat sie den Vertrag Mitte November 2015 fristgerecht gekündigt, jedoch sollte die Kündigung seitens des Unternehmens als verspätet abgelehnt worden sein. Frau S. wurde laut eigenen Angaben nach seitens des Unternehmens gar nicht bzw. nicht in klarer und verständlicher Weise auf eine allfällige automatische Vertragsverlängerung hingewiesen. Hilfesuchend wandte sich Frau S. an den Konsumentenschutz Verband. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Frau S. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ nach Prüfung des Sachverhaltes mitteilen, dass Frau S. den Vertrag nicht fristgerecht gekündigt hat, zumal die Kündigung bis längstens Ende Oktober 2015 eingegangen sein musste. Trotz dessen war das Unternehmen bereit der Konsumentin das Ende der Premium-Mitgliedschaft zum 19.01.2016 zu bestätigen.