Schließung Filiale
Frau L. hat bei dem Fitnessunternehmen einen Vertrag abgeschlossen. Aufgrund der Schließung des Studios in der Ketzergasse konnten sie die Leistungen des Fitnessunternehmens nicht mehr in Anspruch nehmen, weshalb sie den Vertrag außerordentlich gekündigt hat. Die Kündigung wurde nicht per sofort anerkannt, wobei die Konsumentin in einem Studio in Mödling weiter trainieren sollte. Da es für ihr aufgrund der großen Entfernung und dadurch bedingt höheren Zeitaufwand nicht zumutbar war, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau L. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: der Vertrag wurde auf Kulanz aufgelöst, wobei jedoch die abgebuchten Beträge nicht zurückerstattet wurden.