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Nässeuntaugliche Badezimmermöbel

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Im Februar 2021 kaufte Frau D. bei der XXXLutz KG diverse Badezimmermöbel, darunter auch einen Waschtisch, gesamt für rund € 1.000.-. Bereits im September des gleichen Jahres wiesen die Möbel, insbesondere der Waschtisch, gravierende Schäden auf - beispielsweise quoll das Pressspan auf und es löste sich das Furnier etc. Die Konsumentin vermutete einen Produktionsfehler und setzte sich deshalb mit der XXXLutz KG in Verbindung, ohne jedoch tatsächliche Hilfestellung zu erhalten. In einem Schreiben wies man sie lediglich darauf hin, dass "es sich um einen Wasserschaden handeln müsse, da Feuchtigkeit oder Spritzwasser am Produkt stehen geblieben wäre, da die Ware ansonsten nicht aufgezogen wäre." Da Frau D. nicht akzeptieren wollte, dass (diese) Badezimmermöbel nicht nass werden dürften, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte ein für Frau D. erfreuliches Ergebnis erzielt werden: Zwar hielt die XXXLutz KG an der ursprünglichen Meinung fest, dass der Waschtischunterschrank in einem mangelfreien Zustand übergeben worden wäre und ein Materialfehler auszuschließen sei, aus Gründen der Kulanz bot die XXXLutz KG Frau D. einen Einkaufsgutschein im Wert von € 200,- als Entschädigung an, den diese gerne akzeptierte.