Schließung der Filiale
In Jahr 2014 hat Frau K. bei der Life Style Ladies / CVS Fitness GmbH / LF Figur GmbH in Gmunden einen Fitnessvertrag abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin hat ihr das Unternehmen schon im Jahr 2015 Schwierigkeiten wegen ihrer Kündigung gemacht. Um sicher zu sein, hat die Konsumentin den Vertrag erneut in 2016 wegen Schließung der Filiale in Gmunden gekündigt, jedoch wurde die Kündigung nicht entsprechend ihrer Vorstellungen anerkannt und sie hat Forderung erhalten. Da sie die Leistungen des Unternehmens nicht mehr in Anspruch nehmen kann, konnte sie nicht nachvollziehen, weshalb die Auflösung des Vertrages nicht zum von ihr gewünschten Zeitpunkt anerkannt wurde. Da Frau K. die Auflösung des Vertrages und die Ausbuchung der Forderung haben wollte, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, die Frau K. zufriedenstellende Lösung gefunden werden: aus Kulanz wurde der Vertrag aufgelöst und offene Forderungen ausgebucht.