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Doch konsumentenorientiert

Gegenüber Frau D. habe die Fahrschule RAINER am 16.02.2015 eine Forderung in Höhe von € 104,- hinsichtlich zwei Profifahrlektionen B vom 09.01.2013 geltend gemacht. Frau D. sei in keiner Weise bekannt gewesen worum es sich genau handeln solle, da alle Rechnungen immer korrekt bezahlt worden seien bzw. aus Ihrer Sicht kein schuldhaftes Verhalten gesetzt worden sei welches die Forderung begründen könne. Frau D. habe am 09.01.2013 krankheitsbedingt die in Rechnung gestellten Profifahrlektion nicht in Anspruch genommen und der Fahrschule dies telefonisch gemeldet . Demzufolge soll Frau D. seitens der RAINER Fahrschule mitgeteilt worden sein, dass eine Rechnung diesbezüglich nicht gestellt werde. Aufgrund der geltend gemachten Forderung. habe sich Frau D. an den Konsumentenschutz gewandt. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde der Fahrschule RAINER die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Die Fahrschule Rainer meldete, dass ein kostenloses Absagen oder Verschieben der Fahrlektion bis um 11:00 Uhr des voranliegenden Werktages möglich gewesen sei, Frau D. sich jedoch nach 11:00 Uhr gemeldet habe. Weiters meldete die Fahrschule RAINER, dass sie die Forderung in Höhe von € 104,- gegen Frau D. trotz der verspäteten Bekanntgabe inzwischen ausgebucht habe. Demzufolge konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, die Fahrschule RAINER erwies sich als äußerst kooperativ und konsumentenorientiert.