Gegenüber Frau B. ist seitens der Habibi Media GmbH mit Schreiben vom 02.12.2015 eine Forderung in Höhe von € 158,- geltend gemacht worden.
Gegenüber Frau H. ist seitens der Habibi Media GmbH mit Schreiben vom 30.11.2015 eine Forderung in Höhe von € 158,- geltend gemacht worden.
Im Dezember 2015 hat Frau D. vom Habibi Media GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 158,- erhalten. Frau W. hat sich einzig und alleine aus Interesse auf die Internetseite, www.habibi.
Gegenüber Herrn A. wurde seitens der UGV Inkasso GmbH aus Harthausen in Deutschland für die Auftraggeberin, die FKH OHG ebenfalls aus Harthausen in Deutschland, mit Schreiben vom 05.01.
Gegenüber Frau A. ist seitens der Habibi Media GmbH mit Schreiben vom 30.11.2015 eine Forderung in Höhe von € 158,- geltend gemacht worden.
Mitte Dezember 2015 wurde gegenüber Herrn U. seitens eines Inkassobüros im Namen der Sky Österreich GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 830,- geltend gemacht.
Anfang August 2016 wurde gegenüber Herrn A. seitens des Unternehmens GMX 1&1 Mail & Media GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 30,- geltend gemacht.
Gegenüber Herrn C. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der Auftraggeberin, der Webbilling AG, mit einem Schreiben vom April 2016 eine Forderung in Höhe von ca. € 120,- geltend gemacht.
Frau S. hat bei der BIPA Parfümerien GmbH in Guntramsdorf eine Daunenjacke zur Reinigung abgegeben.
Gegenüber Frau A. wurde seitens der B2B Web Consulting GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 300,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin war für sie bei der Registrierung auf www.