Systemfehler führt zu weitere Forderung
Anfang August 2016 wurde gegenüber Herrn A. seitens des Unternehmens GMX 1&1 Mail & Media GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 30,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hatte er einen GMX TopMail-Vertrag gehabt, welcher jedoch Ende November 2015 gekündigt wurde. Zusätzlich wurde dem Herrn A. die Kündigung des Vertrages schriftliche bestätigt. Da der Konsument keinen weiteren Vertrag abgeschlossen hat und aus seiner Sicht alle offenen Rechnungen beglichen wurden, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn A. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Das Unternehmen ließ mitteilen, dass nach erneuter Durchsicht der Unterlagen festgestellt wurde, dass trotz bestätigter Kündigung an Herrn A., das System des Unternehmens die Kündigung nicht durchgeführt hat und somit wurden sämtliche Forderungen gegen Herrn A. storniert.