Reinigung - Schaden entstanden
Frau S. hat bei der BIPA Parfümerien GmbH in Guntramsdorf eine Daunenjacke zur Reinigung abgegeben. Laut Angaben der Konsumentin war sie mit den Reinigungsleistungen des Unternehmens unzufrieden, und zwar wurde ihr die Jacke mit beschädigten Knöpfen zurückgegeben. Sie hat ihre Jacke bereits mehrmals reinigen lassen, wobei die Knöpfe seitens der Reinigung immer durch eine Plastikhülle geschützt wurden. Sie war der Meinung, dass der Fehler bei dem Unternehmen liegt und diese die Haftung für den Schaden an den Knöpfen ihres Kleidungsstückes übernehmen müssen. Des Weiteren wollte sie noch hervorheben, dass es kein Materialfehler sein konnte, da auch der Hersteller zum Verpacken der Knöpfe vor einer Reinigung angewiesen hat. Da sie die Knöpfe von einer Schneiderei auf die Kosten des Unternehmens tauschen lassen wollte, hat sich Frau S. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben der Reinigungsfirma haften diese für Beschädigungen an Knöpfen, Schnallen, Reißverschlüssen und ähnlichen Zubehör aus nicht reinigungsbeständigem Material nicht. Da die Konsumentin ihr Kleidungsstück mehrmals bei diesem Unternehmen reinigen ließ und dabei keine Schäden entstanden sind, war sie der Meinung, dass die Firma fahrlässig gehandelt hat. Bis Redaktionsschluss hat sich die Firma ihren Standpunkt nicht geändert.