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Unterlagen gefordert, jedoch immer wieder nur die Forderungsaufstellung erhalten

Gegenüber Herrn A. wurde seitens der UGV Inkasso GmbH aus Harthausen in Deutschland für die Auftraggeberin, die FKH OHG ebenfalls aus Harthausen in Deutschland, mit Schreiben vom 05.01.2016 eine Forderung in Höhe von € 144,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten hat er keinen Vertrag mit der Auftraggeberin abgeschlossen und hat auch in keiner Weise Kontakt mit dem Unternehmen gehabt. Aus seiner Sicht ist kein schuldhaftes Verhalten gesetzt worden, welches das Einschreiten des Inkassobüros begründen konnte. Hilfesuchend hat sich Herr A. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Herrn A.mehr als nur zufriedenstellende Lösung gefunden werden: die Forderung wurde ausgebucht.