• 01/34 456
  • Wien, Österreich
  • 19℃ Ein paar Wolken

Forderung verkauft

Frau D. habe bei der ''UniCredit Bank Austria AG'' im Jahr 2004 ein Konto eröffnet. Laut Angaben der Konsumentin bestehe seit dem Jahr 2008 keine Forderung mehr seitens des Bankinstituts gegenüber der Konsumentin, da die Forderung an ein anderes Unternehmen verkauft worden sei und somit ihre Schuld zur Gänze getilgt worden wäre. Da Frau D. ohne weitere Einschränkungen leben möchte, habe sie das Bankinstitut ersuchen wollen die Austragung aus sämtlichen Warnlisten zu veranlassen, zumal die Löschfrist für die Eintragungen ihrer Meinung nach bereits ausgelaufen sei. Aufgrund dessen wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte für Frau D. eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die ''UniCredit Bank Austria AG'' veranlasste die Austragungen der Negativeintragungen.