Negativeintragung aufgrund zu spät beglichener Forderung
Gegenüber Frau A. wurde seitens der rechtsfreundlichen Vertretung der UniCredit Bank Austria AG
eine Forderung in Höhe von ca. € 1.380,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin wurde der Betrag beglichen. Frau A. hat auf einem Konto einen Überziehungsrahmen in Höhe von € 1.200,- hatte. Bei einem anderen Bankinstitut hat sie ein anderes Konto eröffnet, wobei sie übersehen hat, dass der Betrag für die Familienbeihilfe auf das neue Konto überwiesen wurde. Die Konsumentin ist im Urlaub gewesen und hat die Forderung umgehend nach Kenntnis nach ihrer Rückkehr überwiesen. Frau A. hätte es ihren Angaben nach nie bis auf die Fälligstellung ankommen lassen, jedoch hat sie den entsprechenden Hinweis erst zu spät nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub erhalten bzw. gesehen. Da die Konsumentin die Austragung der Negativeintragung wünschte, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich konnte eine Frau A. zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Die UniCredit Bank Austria AG teilte mit, dass die Angelegenheit im Sinne von Frau A. erledigt wurde.