Einseitige Änderungen?
Frau M. hat im Jahre 2005 eine Lebensversicherung Teilfond DWS Flexpension 2023 bei der Zurich Invest AG abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin wurde sie im September 2016 darüber informiert, dass das Produkt bald aufgelöst wird. Da Frau M., laut eigenen Angaben, die Versicherung zur Absicherung eines endfälligen Kreditvertrages abgeschlossen hat, befürchtete sie, dass sie dadurch große Nachteile erleiden und den Kredit in der bisherigen Form nicht mehr absichern können wird. Da die Konsumentin nicht mehr weiter wusste, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau M. zufriedenstellende Lösung erzielt werden, da das Unternehmen bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme abgegeben hat.