Kaffeemaschine beschädigt aus Reparatur retour
Herr H. hatte sich eine teure Espressomaschine zugelegt, die leider nicht so funktionierte, wie sie sollte. Nach einer Reparatur im Rahmen der Gewährleistung kam die Maschine zwar funktionstüchtig, aber beschädigt zurück. Herr H. ersuchte den Konsumentenschutz Verband Österreich um Vermittlung. In ihrer Stellungnahme teilte die Firma "Caffè Italia" mit, dass das Produkt in Ordnung sei und der Kunde die Anleitung nicht richtig gelesen habe. Herr H. hatte seinen Leidensweg mit der Kaffeemaschine sorgfältig dokumentiert. Schlussendlich reagierte die Firma "Caffè Italia" bis Redaktionsschluss nicht mehr auf die Aufforderung zur Reparatur der durch die Instandsetzung bzw. Transport zugefügten Beschädigungen.