Keine Gewährleistung durch den Hersteller?
Herr L. hat im Jahr 2016 eine Kamera der Modellreihe Powershot des Herstellers Canon erworben. Um seine Kamera unterwassertauglich zu machen, hat er sich ein Jahr später bei einem Händler ein passendes Unterwassergehäuse des gleichen Herstellers gekauft. Nach der Verwendung musste Herr L. jedoch feststellen, dass seine Kamera beschädigt war und führte diesen Umstand auf einen Mangel bei dem Unterwassergehäuse zurück. Er wandte sich damit an Canon, wo man ihm angeboten hat, die Kamera sowie das Unterwassergehäuse durch eine Servicestelle überprüfen zu lassen, was Herr L. auch gemacht hat. Da er mit dem Ergebnis dieser Überprüfung jedoch nicht einverstanden war, wandte sich der Konsument an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine den Herrn L. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen Canon hat in seiner Stellungnahme im Wesentlichen darauf verwiesen, dass man lediglich für Garantieansprüche zuständig sei. Diese seien auch entsprechend geprüft worden und müssen leider verneint werden. Bezüglich allfälliger Gewährleistungsansprüche des Konsumenten sieht sich das Unternehmen nicht zuständig und hat Herrn L. wiederholt an den Händler verwiesen. Auf den Einwand von Herr L., dass der Händler das Unterwassergehäuse letztlich wohl so wie so an den Hersteller zur Überprüfung einsenden würde und er daher diesen Umweg meiden wollte und sich direkt an Canon wandte, hat das Unternehmen auf seine erste Stellungnahme verwiesen. Auf den Wunsch von Herrn L., ihm den Druckkammerprüfbericht zu übermitteln, ist man seitens des Unternehmens bis Redaktionsschluss nicht eingegangen.