Gegenüber Herrn K. wurde seitens des Unternehmens VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG im September 2015 eine Forderung in Höhe von € 99,75 geltend gemacht. Der Konsument hat am 02.08.
Um sich und seine Bekannte mit etwas Speziellem zu überraschen, hat sich Herr Z. anno 2009 ein Beertendergerät der Marke Krups gekauft, welches nach zwei Jahren kaputtgegangen ist.
Anfang Februar 2016 ist Herr N., Ehemann der Frau N., in seiner Wohnung seitens eines Mitarbeiters des Unternehmens Lux Österreich GmbH überredet, einen Dampfreiniger zum Preis von ca. € 1.
Herr L. hat im März 2014 von der Firma InnovaMaxx GmbH über amazon.de einen Multimedia-Navigationssystem zum Preis von ca. € 520,- gekauft.
Ende Mai 2015 hat Herr J. über einen Internetmarktplatz von dem Unternehmen "Sicherheitssysteme24 e.K." einen Netzwerkrekorder zum Preis von ca. € 315,- inkl. Versandkosten gekauft und bezahlt.
Ende Juni 2016 hat Frau K. mit dem Unternehmen Saturn Gerngross Electro-Handels GmbH einen Vertrag über den Kauf zweier Mobiltelefone der Marke Electronics abgeschlossen.
Frau W. hat im Februar 2015 für das Unternehmen "RUDH - Rund um den Haushalt" eine Veranstaltung organisiert.
Im September 2015 hat Herr S. über Amazon Europe Core S.à r.l. einen Reiskocher der Marke Tristar Reiskocher 1,5L zum Preis von ca. € 40,- bestellt und bezahlt.
Ende Juli 2016 wurde gegenüber Herrn J. seitens des Unternehmens Seiser Elektrogeräte Service GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 100,- geltend gemacht.
Mitte August 2014 hat Herr Z. mit der Audio Exklusiv GmbH einen Vertrag über den Kauf eines Trockners zum Preis von ca. € 650,- abgeschlossen.