Kommunikationsprobleme?
Ende Juni 2016 hat Frau K. mit dem Unternehmen Saturn Gerngross Electro-Handels GmbH einen Vertrag über den Kauf zweier Mobiltelefone der Marke Electronics abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin hat sie eines der beiden Mobiltelefone nach ein Paar Tagen bei dem Unternehmen zur Reparatur abgegeben. Da Frau K. keine Nachricht innerhalb von zwei Wochen nach der Abgabe des Gerätes erhalten hat, hat sie sich diesbezüglich mit der Saturn Gerngross Electro-Handels GmbH in Verbindung gesetzt. Es sei ihr mitgeteilt worden, dass die Werkstatt keine Reaktion gezeigt hätte. Nach ca. einer Woche hat sie erneut mit dem Unternehmen Kontakt aufgenommen um eine Lösung zu finden. Daraufhin wurde ihr telefonisch seitens einer Mitarbeiterin mitgeteilt, dass ihr ein neues Gerät ausgehändigt wird und sie dafür ins Geschäft kommen sollte. Mit Verwunderung hat sie im Geschäft die Information erhalten, dass sie einen Gutschein bekommen wird und nicht ein neues Gerät wie ihr versprochen wurde. Die Annahme des Gutscheines habe sie abgelehnt, weil sie entweder ein neues Gerät oder ihr altes Mobiltelefon haben wollte. Hilfesuchend wandte sich Frau K. an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau K. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Saturn Gerngross Electro-HandelsGmbH ließ mitteilen, dass das Gerät ausgetauscht werden konnte.