Keine außerordentliche Kündigung trotz ärztlicher Bestätigung
Im August 2014 habe Herr S. mit dem Unternehmen Fit Fabrik Fitness Betriebs GesmbH einen Nutzungsvertrag auf 24 Monate abgeschlossen. Der Konsument könne die Leistungen des Unternehmens aufgrund einer Herz-OP sowie Hypertonie, einer Diabetes mellitus und Wirbelsäulenveränderungen nicht mehr in Anspruch nehmen, da ihm der Besuch eines Fitness-Studios vom Arzt untersagt worden sei. Herr S. habe sich bezüglich der außerordentlichen Kündigung des Vertrages aufgrund seiner gesundheitlichen Problemen an das Unternehmen gewandt, jedoch ohne positive Rückmeldung seitens des Fitness-Studios erhalten zu haben. Es sei ihm mitgeteilt worden, dass der Kündigung lediglich im Falle, dass ein Freund oder Bekannter den Vertrag übernehmen sollte, zugestimmt werde. Da Herr S. dies nicht nachvollziehen konnte, zumal er auch über eine ärztliche Bestätigung verfüge, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz und ersuchte das Unternehmen die Kündigung des Vertrages aufgrund seiner gesundheitlichen Probleme anzuerkennen. Durch die Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die rechtsfreundliche Vertretung des Unternehmens Fit Fabrik Fitness Betriebs GesmbH teilte mit, dass der nächstmögliche Kündigungstermin Ende Juni 2015 sei, wobei sich Herr S. damit einverstanden erklärt hat, einen Betrag in Höhe von € 160,- für die Restlaufzeit des Vertrages zu bezahlen. Zusätzlich teilte das Unternehmen mit, dass Herr S. bis zum Ende des Vertrages selbstverständlich die Leistungen des Studios in Anspruch nehmen kann und herzlich willkommen im Studio ist.