Irrtümlich abgeschlossener Haustürgeschäft?
Frau O. hat im Zuge eines Haustürgeschäftes mit der "LIBU-ZET eU" irrtümlich einen Vertrag abgeschlossen. Ein Monat später wurde gegenüber der Konsumentin eine Forderung seitens des Unternehmens geltend gemacht. Die Konsumentin wurde jedoch nicht in klarer und verständlicher Weise auf die Entgeltlichkeit hingewiesen und wurde weder in klarer und hervorgehobener Weise über die Kosten informiert, noch hat sie eine Belehrung über geltende Rücktrittsrechte erhalten. Daher wandte sich Frau O. hilfesuchend dem Konsumentenschutz Verband Österreich. Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung konnte die Angelegenheit positiv geklärt werden. Die "LIBU-ZET eU" hat die Forderung storniert und die Konsumentin konnte das Anliegen als erledigt betrachten.