Mangelhafter Mantel nach Reinigung
Frau C. habe ihren Mantel zur Reinigung an das Unternehmen ''Stross & Partner GmbH'' abgegeben. Laut Angaben der Konsumentin habe sie den Mantel nach 14 Tagen abgeholt und habe feststellen müssen, dass dieser komplett flach und eingelaufen gewesen sei. Da Frau C. die Rückerstattung der Reinigungskosten in Höhe von € 20,- sowie den Kaufpreis des Mantels in Höhe von € 60,- habe fordern wollen wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschalten des Konsumentenschutzes konnte eine zufriedenstellende Lösung für Frau C. gefunden werden. Die ''Stross & Partner GmbH'' war bereit die Reinigungskosten in Höhe von € 20,- zu vergüten.