Mehrmals erfolglos gekündigt
Frau G. habe mit ihrer Mutter im Jahr 2013 eine Bahncard von der "DB Vertrieb GmbH" erworben. Laut Angaben der Konsumentin habe sie ihre Bahncard rechtzeitig gekündigt, jedoch habe sie die Kündigung für ihre Mutter versäumt und die neuerliche Bahncard für das Jahr 2014 bezahlt. Daraufhin habe Frau G. dem Unternehmen die Kündigung mit der Vollmacht ihrer Mutter übermittelt und auch eine Empfangsbestätigung erhalten. Da der Konsumentin bzw. ihrer Mutter wieder eine neue Bahncard zum Preis von € 41,- übermittelt worden sei, wandte sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes wurde die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin geklärt, wobei die Forderung gegen sie ausgebucht und die Kündigung akzeptiert wurde.