Gutschein verloren - Guthaben?
Herr P. habe bei dem Unternehmen dm drogerie markt GmbH einen Gutschein im Wert von € 70,- gekauft. Laut seinen Angaben sei der Gutschein während eines Umzuges verloren gegangen, jedoch habe er die Rechnung vom Kauf gefunden auf die die Gutscheinnummer ausgewiesen gewesen sei. Aus diesen Gründen wandte sich Herr P. an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen ihm ein Duplikat des Gutscheines auszustellen oder das Guthaben in bar zurückzuerstatten.
Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. Die dm drogerie markt GmbH teilte uns mit, dass durch die genaue technische Nachvervolgbarkeit des Gutscheins möglich gewesen sei und festgestellt werden konnte, dass auf dem verloren gegangenen Gutschein noch der volle Betrag in Höhe von € 70,- gewesen sei. Infolgedessen erklärte sich das Unternehmen im Kulanzweg, den verlorenen Gutschein für eine Einlösung zu sperren und Herrn P. ein neuer Gutschein mit demselben Wertbetrag auszustellen.