Herr B. habe von dem vertretenden Rechtsanwalt des Unternehmens Sky Österreich Fernsehen GmbH eine Forderung in Höhe von € 272,- erhalten, jedoch hatte Herr B.
Herr B. habe von einem Inkassobüro im Namen des Unternehmens Commatis GmbH eine Forderung in Höhe von € 300,- erhalten.
Herr S. habe von einen Inkassobüro im Namen des Unternehmens A1 Telekom Austria AG Marke BOB eine Forderung in Höhe von € 230,- erhalten.
Gegenüber Herrn K. sei seitens eines Inkassobüros im Namen des Unternehmens "Lebensfreude" mit Sitz in Bern-Schweiz im Herbst dieses Jahres eine Forderung in Höhe von € 235,43 geltend gemacht worden.
Gegenüber Herrn H. sei seitens eines Inkassobüros im Namen von "Windows-Probleme lösen", mit Schreiben vom 15.09.2014 eine Forderung in Höhe von € 124,55 geltend gemacht worden.
Frau P.
Herr L. habe Ende letzten Jahres eine Forderung von einem Inkassobüro erhalten im Namen von "Webblling.com B.V." erhalten.
Im Oktober dieses Jahres habe Herr F. von B2B Technologies Chemnitz GmbH - Deutschland eine Forderung in Höhe von € 240,- erhalten. Herr F.
Gegenüber Frau L. sei seitens eines Inkassobüros eine Forderung in Höhe von € 100,- geltend gemacht worden.