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Nun schlüssig

Herr L. habe Ende letzten Jahres eine Forderung von einem Inkassobüro erhalten im Namen von "Webblling.com B.V." erhalten. Da er aufgrund der Kündigung seiner Mitgliedschaft sowie der bereits geleisteten Beträge, die Forderung nicht wirklich nachvollziehen habe können und keine relevante Auskunft erhalten habe, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde die Forderung erneut überprüft und festgestellt, dass die Forderung bereits vor der Kündigung entstanden ist und somit bezahlt werden muss.