Vertrag übertragen, jedoch Forderung erhalten
Herr S. habe von einen Inkassobüro im Namen des Unternehmens A1 Telekom Austria AG Marke BOB eine Forderung in Höhe von € 230,- erhalten. Der BOB-Internetstick sei auf seinen Freund übertragen worden, wobei die monatlichen Beträge auch von dessen Konto abgebucht worden seien. Herr K. würde weder einen laufenden Vertrag mehr haben noch im Besitz einer SIM-Karte des Unternehmens sein. Außerdem habe sich Herr S. mit A1 Telekom Austria AG in Verbindung gesetzt, wobei ihm mitgeteilt worden wäre, das keine offene Forderung bestehen würde. Zur Bereinigung der Angelegenheit wandte sich Herr S. an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Durch die Intervention des Konsumentenschuzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. Das Inkassobüro teilt mit, dass laut Anweisung von A1 Telekom Austria AG die Betreibung der Forderung eingestellt und der Akt außer Evidenz genommen wurde.