Sind mündliche Verträge wirksam?
Gegenüber Frau L. sei seitens eines Inkassobüros eine Forderung in Höhe von € 100,- geltend gemacht worden. Da die Konsumentin seitens Sparfon GmbH angerufen worden sei und sie telefonisch keinem Vertragsabschluss zugestimmt habe, konnte sie den Rechtsgrund der erhaltenen Forderung nicht nachvollziehen, weshalb sie sich hilfesuchend an dem Konsumentenschutz gewandt habe. Nach dem Einschreiten des Konsumentenschutzes konnte eine einvernehmliche Lösung erreicht werden: der offene Betrag wurde seitens Frau L. beglichen und der Vertrag wurde storniert.