Forderung beglichen, jedoch Rechtsanwalt eingeschaltet
Herr B. habe von dem vertretenden Rechtsanwalt des Unternehmens Sky Österreich Fernsehen GmbH eine Forderung in Höhe von € 272,- erhalten, jedoch hatte Herr B. die betriebene Forderung bereits beglichen gehabt. Außerdem habe Sky Österreich Fernsehen GmbH öfters versucht diese von dem Konto des Konsumenten abzubuchen, jedoch ohne Erfolg. Da der Konsument der Meinung gewesen sei, dass die Betreibung seitens des Rechtsanwaltes nicht zweckentsprechend sei und die Betreibungskosten nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der betriebenen Forderung stehen würden, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte den Rechtsanwalt bzw. das Unternehmen um eine Kulanzlösung in Form einer Abschlagszahlung in Höhe von € 136,-. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. Sky Österreich Fernsehen GmbH erklärte sich mit einer Abschlagszahlung in Höhe von € 136,- einverstanden.