Herr K. bestellte über eine Internetplattform (firalo) Schuhe im Wert von rund € 65,-, wobei die Zahlung über die Klarna Bank AB (publ) abgewickelt werden sollte.
Herr H. zahlte bei der Klarna Bank AB (publ) rund € 60,- ein, um ihm übermittelte Monatsrechnungen zu begleichen.
Frau L. bestellte über eine Internetplattform einen Roboterstaubsauger für € 60,- sowie beim Unternehmen Ellen Beauty DE div.
Gegenüber Frau L. wurde seitens des Unternehmens Media Solution AG aus Berlin eine Forderung in Höhe von € 500,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau M. wurde Ende Mai 2019 seitens des Unternehmens LEX MEDIA LIMITED (lexplay.de) eine Forderungen von ca. € 400,- geltend gemacht.
In Jänner 2019 hat Frau Dr. F. bei www.wish.com mehrere Bestellungen von diversen Produkten getätigt. Laut Angaben der Konsumentin hat sie für die erhaltenen Waren den geforderten Geldbetrag bezahlt.
Herr S. hat für seine Freundin online bei der Firma Cadena de Lujo (cadenadelujo.com) einen Rosen-Bären zum Preis von ca. € 20,- bestellt und gleich auch bezahlt.
Frau T. hat eine mit Datum 11.06.2016 datierte Rechnung in der Höhe von € 18,- am 04.08.2016 inklusive Mahngebühr in der Höhe von € 12,- überwiesen.
Herr C. hatte im Sommer 2019 bei der Firma Nutribiona Ltd - Bavaria Logistic Services B.V zwei Flaschen eines Produktes bestellt, die Ware erhalten und auch bezahlt.