Frau C. hatte beim Unternehmen Belsium by Berlin einen Flawless Curler sowie einen Locken Booster zu einem Gesamtpreis von rund € 90,- bestellt, wobei die Verrechnung über die Klarna Bank AB (publ) erfolgen sollte. Da die Ware beschädigt geliefert wurde, hat die Konsumentin dies unverzüglich gemeldet und gleichzeitig um Bekanntgabe einer Zustelladresse ersucht, um die beschädigte Ware zu retournieren. Wenig später erhielt Frau C. ein neues Gerät, allerdings keine Zustelladresse. Sie bekam aber sofort Zahlungsaufforderungen seitens der Klarna Bank AB (publ) und wenig später Mahnungen, sodass die ursprüngliche Rechnung mit Mahnspesen und Zusatzgebühren schließlich auf rund € 190,- anstieg. Da sich die Konsumentin nicht weiter zu helfen wusste, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung unternahmen mehrfach Versuche, mit den beteiligten Unternehmen in Kontakt zu treten, um die Angelegenheit aufzuklären. Alle Versuche, mit der Klarna Bank AB (publ) bzw. mit dem betreibenden Inkassounternehmen in Kontakt zu treten, blieben ohne Erfolgt. Bis Redaktionsschluss konnte keine zufriedenstellende Lösung für Frau C. gefunden werden.