Herr S. erhielt 2022 eine Mahnung von der Amazon Europe Core S.à r.l. über den Betrag von rund € 9,- für eine Leistung aus dem Jahr 2018 sowie wenig später eine Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros über den obigen Betrag zuzüglich der Bearbeitungsgebühren von über € 30,-. Der Konsument konnte diese Forderung in keiner Weise nachvollziehen: seine aktuellen Amazon- Konten wiesen keinerlei offene Forderungen auf, was seitens der Amazon Europe Core S.à r.l. auch schriftlich bestätigt wurde. In zahlreichen Erklärungen versuchte Herr S. darzulegen, dass er vorher nie eine Zahlungsaufforderung erhalten hatte. Um der Sache ein rasches Ende zu bereiten, erklärte er sich bereit, den Betrag von € 9,- zu begleichen, nicht aber die Gebühr des Inkassobüros. Dennoch erhielt der Konsument weithin Zahlungsaufforderungen. Da sich zahlreiche Abklärungsversuche mit Amazon Europe Core S.à r.l. als nicht zielführend erwiesen, wandte Herr S. sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.
Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte ein für Herrn S. sehr erfreuliches Ergebnis erzielt werden: Mitarbeiter der Amazon Europe Core S.à r.l. traten mit Herrn S. unmittelbar telefonisch in Kontakt und klärten das Anliegen von Herrn S., indem die Forderung endgültig zurückgezogen wurde.