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Zahlungsaufforderung für nicht gelieferte Waren

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Frau L. bestellte über eine Internetplattform einen Roboterstaubsauger für € 60,- sowie beim Unternehmen Ellen Beauty DE div. Kosmetikartikel, wobei jedoch in beiden Fällen keine Lieferung der Ware(n) erfolgte. Die Konsumentin erhielt allerdings sofort Zahlungsaufforderungen seitens der Klarna Bank AB (publ) sowie wenig später Mahnungen seitens eines Inkassobüros. Die geltend gemachten Mahngebühren überstiegen dabei die ursprünglichen Rechnungen. Da die Konsumentin nicht bereit war, Rechnungen zu bezahlen, für die sie die Ware niemals erhalten hatte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung unternahmen mehrfach Versuche, mit der Klarna Bank AB (publ) in Kontakt zu treten, um die Angelegenheit aufzuklären. Alle Versuche blieben jedoch ohne Erfolg. Bis Redaktionsschluss konnte keine zufriedenstellende Lösung für Frau L. gefunden werden, die nunmehr mit dieser Veröffentlichung andere Konsumenten entsprechend informieren möchte.