Frau L. sei als Erbin von Herrn P. nach dessen Ableben in den mit der Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG abgeschlossenen Vertrag als Mitkreditnehmerin eingestiegen. Frau L.
Frau C. sei die Tochter und Erbin des verstorbenen Herrn C.
Frau A. habe über die Medien von einem OGH-Urteil gegen die Santander Consumer Bank GmbH erfahren und dass es darin um Unstimmigkeiten bei der Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes gehe.
Herr R. habe Anfang August 2014 einen kostenlosen Kreditantrag in Höhe von € 50.000,- an das Unternehmen Lugano Finanz GmbH gestellt. Jedoch sei Herrn R.
Im November 2013 habe Herr W. mit der Echo AG durch Überweisung einer Investitionssumme in Höhe von € 4.900,- einen Anleihevertrag über eine festverzinste Anleihe mit Wandelrecht abgeschlossen.
Frau A. habe von dem Unternehmen Swiss Finance Group AG eine Forderung in Höhe von € 840,- aus einem Kreditvermittlungsvertrag erhalten.
Frau S. habe bei der Zürcher Kantonalbank eine Restschuld in Höhe von € 5.244,-, deren Begleichung mit Ratenzahlungen bewilligt worden sei, offen gehabt. Frau S.