OGH-Urteil anwendbar?
Frau E. sei Kundin bei dem Unternehmen Santander Consumer Bank GmbH gewesen, wobei sie seitens der Bank ein Informationsschreiben, in dem ein OGH-Urteil über die Vertragsanpassung beziehungsweise -korrektur erwähnt würde, erhalten und sich danach in den Medien informiert habe, was das für sie bedeute. Nun sei es ihr Wunsch gewesen, ihre Konten zu überprüfen, ob das in dem Informationsschreiben erwähnte OGH-Urteil auf diese anwendbar wäre. Frau E. wandte sich daher an den Konsumentenschutz um die Bank zu ersuchen, ihre Kredite einer Nach- bzw. Neuberechnung zu unterziehen, sie über deren Ausgang zu informieren und die Gutschriften auf ihr bestehendes Kreditkonto zu überweisen. Der Konsumentenschutz vermittelte daraufhin der Santander Consumer Bank GmbH das Anliegen der Konsumentin, woraufhin diese eine Nach- bzw. Neuberechnung durchführte und Frau E. die daraus resultierende Gutschrift überwies. Somit konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden.