Laut OGH-Urteil zu viel gezahlt?
Herr K. habe im Familienverband von einem OGH-Urteil gegen die Santander Consumer Bank GmbH erfahren, in dem es um Unstimmigkeiten bei der Berechnung und Darstellung des effektiven Jahreszinssatzes gehen solle. Darin würde nach Angaben des Konsumenten erwähnt, dass davon alle Kredite nach dem 10.06.2010, welche auch eine Kreditrestschuldversicherung beinhalten würden, betroffen seien. Herr K. habe daher die Bank um Prüfung ersuchen wollen, ob seine (Kredit-) Konten in die Relevanz dieses OGH-Urteils fallen würden, wobei er, falls dies der Fall sein sollte, die Santander Consumer Bank GmbH um Nach- bzw. Neuberechnung und um Überweisung eines allenfalls angefallenen Guthabens auf sein Konto ersuchen wollte und wandte sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes. Zusätzlich haber er ebenso gewünscht, dass die Bank prüfe, ob noch Kreditrestschuldversicherungen auf seinen Namen bestünden, wenn ja, diese aufzulösen und deren Rückkaufwerte ebenfalls seinem Konto gutzuschreiben. Nach dem Einschreiten des Konsumentenschutzes ließ die Santander Consumer Bank GmbH den Sachverhalt prüfen, führte eine Nach- bzw. Neuberechnung durch und überwies Herrn K. anschließend einen Betrag in Höhe von € 713,-, womit das Anliegen zur Zufriedenheit des Konsumenten abgeschlossen werden konnte.