Abschlagszahlung im Kulanzweg zugestimmt
Frau S. habe bei der Zürcher Kantonalbank eine Restschuld in Höhe von € 5.244,-, deren Begleichung mit Ratenzahlungen bewilligt worden sei, offen gehabt. Frau S. habe das Unternehmen ersuchen wollen einer Abschlagszahlung in Höhe von € 2.700,- zuzustimmen, da die geleisteten Zahlungen ordnungsgemäß durchgeführt worden seien. Laut Angaben der Konsumentin sei sie aufgrund ihrer gesundheitlichen Lage in finanziellen Schwierigkeiten gewesen und habe den ausstehenden Betrag nicht in voller Höhe begleichen können, weshalb sie sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes wandte. Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte für Frau S. eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Zürcher Kantonalbank hat der Konsumentin mitgeteilt, dass der Abschlagszahlung in Höhe von € 2.700,- zugestimmt wurde, wobei der Betrag umgehend von Frau S. überwiesen wurde.