Nach- bzw. Neuberechnung der Konten?
Frau A. habe über die Medien von einem OGH-Urteil gegen die Santander Consumer Bank GmbH erfahren und dass es darin um Unstimmigkeiten bei der Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes gehe. Ihr Kredit sei am 16.02.2012 bei der Bank abgeschlossen worden und hätte auch eine freiwillige Kreditrestschuldversicherung beinhaltet. Daher wäre es ihren Angaben nach ihr Wunsch gewesen, dass die Bank diesen Kredit und auch alle anderen Konten, welche sie nach dem 10.06.2010 bei der Santander Consumer Bank GmbH geführt (und unter Umständen schon getilgt) habe, einer Nach- bzw. Neuberechnung unterziehe und ein eventuelles Guthaben ihrem Kreditkonto gutschreibe. Des Weiteren habe sie ihre Kreditrestschuldversicherung zum ihrem Kredit nicht mehr benötigt und wollte diese daher sofort aufkündigen, wobei deren Erlös ebenfalls auf das Kreditkonto gutgeschrieben werden sollte. Frau A. wandte sich daraufhin an den Konsumentenschutz und ersuchte diesen um Vermittlung mit der Santander Consumer Bank GmbH. Nach dem der Konsumentenschutz das Anliegen der Konsumentin an die Bank weitergeleitet hatte, wandte sich die Bank an Frau A. und ersuchte um Übermittlung einer Kontonummer für die Überweisung der Gutschrift, womit die Angelegenheit positiv abgeschlossen werden konnte.