Im Oktober 2017 schloss der minderjährige Sohn von Frau P. ohne ihr Wissen ein Testabo auf der Seite Bokuflix.de ab.
Herr B. erhielt im November 2017 ein E-Mail der Firma Bizcon Ltd., da er sich für ein Testabo auf der Seite JuhuStream.de registriert, sich jedoch nie abgemeldet hätte.
Der minderjährige Sohn von Frau S. wollte sich die Zeit mit Filmen vertreiben und suchte im Internet nach einem bestimmten Film. Bei seiner Suche landete er auf der Seite "JuhuStream.
Im Dezember 2017 erhielt Herr S. völlig unerwartet eine Zahlungsaufforderung über € 360,- per E-Mail, da er sich auf der Seite Streamdome.
Gegenüber Frau J. wurde seitens eines Inkassobüros im Namen der GUD TECH LIMITED eine Forderung in Höhe von ca. € 500,- geltend gemacht.
Frau F. hatte anlässlich der Kontrolle ihrer Kreditkartenabrechnung Abbuchungen von Google/YouTubePremium bemerkt, die sie nicht zuordnen konnte.
Herrn P. wurde im April 2018 sein Handy gestohlen. Er ging in einen A1-Shop der A1 Telekom Austria AG und bekam auf Basis des "Next"-Kundenbindungsprogrammes ein neues Handy.
Mitte Dezember 2019 surften Frau L. und ihr Mann am Abend gemeinsam auf Facebook.
Herr L. ging angesichts der Mitte März 2020 bevorstehenden Ausgangsbeschränkungen und Home-Office-Anordnungen in eine Saturn-Filiale am Wiener Columbusplatz.