Möglichkeiten gibt es immer
Mitte Mai 2015 hat Frau H. über das Internetportal www.amazon.de bei dem Unternehmen bp_onlinehandel ein Notebook der Marke Toshiba inklusive SSD-Karte zum Preis von ca. € 500,- bestellt. Zusätzlich hat die Konsumentin auch eine Geräteschutzversicherung abgeschlossen. Laut Angaben der Konsumentin hat sie dieses Angebot aufgrund der inbegriffenen SSD-Karte angenommen, das Notebook sei jedoch ohne diese geliefert worden. Daraufhin gab Frau H. dem Unternehmen diesen Mangel bekannt, jedoch erfolglos, da sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat. Hilfesuchend wandte sie sich im Nachhinein an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau H. teilweise zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die bp_onlinehandel ließ zunächst mitteilen, dass einer der Mitarbeiter bei der Vorbereitung des Produkts versehentlich falsche Daten eingegeben hat, hierbei tauchte ein anderer Artikel mit einer höheren Leistung auf. Dieser war bis auf die SSD-Karte mit dem bestellten Produkt ident. Dem Unternehmen ist der Fehler nicht aufgefallen, bis Frau H. auf diesen Irrtum hingewiesen hat. Daraufhin wurde der Konsumentin angeboten, den Rechner zurückzunehmen oder eine Gutschrift zu erstellen, jedoch bestand auf der SSD-Karte und den eigenmächtigen Einbau mit dem Erhalt der dazugehörigen Garantieleistungen. Die bp_onlinehandel bat der Frau H. eine Gutschrift in Höhe von ca. € 50,-. Daraufhin ließ die Konsumentin mitteilen, dass sie mit einem Betrag in Höhe von ca. € 100,- einverstanden wäre, weil eine neue SSD-Karte ihr ca. € 150-, kosten würde. Daraufhin ließ das Unternehmen mitteilen, dass der Wunsch der Frau H. nicht erfüllt werden kann. Sie habe die Möglichkeit den Rechner zurückzusenden, wobei auch die Rücksendekosten übernommen werden. Folglich hat sich Frau H. entschieden den Rechner zurück zu senden und hat seitens des Unternehmens den bezahlten Betrag zurückbekommen.