Nichts ist kostenlos
Herr K. habe das Unternehmen "BSH Hausgeräte GmbH - Werkskundendienst für Hausgeräte" um Auskunft bezüglich des Preises und des nötigen Zeitaufwandes für einen Glasaustausch bei einem Ceranfeld. Folglich habe er einen Kostenvoranschlag erhalten. Über eine Entgeltlichkeit des Kostenvoranschlages sei der Konsument jedoch nicht informiert worden. Nun habe er trotzdem eine Forderung von fast € 30,- dafür erhalten. Daher wandte er sich an den Konsumentenschutz. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes hat das Unternehmen zwar betont den Konsumenten telefonisch über die Kosten informiert zu haben, auf die Forderung wurde jedoch verzichtet.