Austausch trotz Zusage nicht durchgeführt!
Herr M. habe von dem Unternehmen HDPHNS einen Mediaplayer zum Preis von € 399,- gekauft. Laut Angaben des Konsumenten habe er nach dessen Lieferung feststellen müssen, dass dieser defekt gewesen sei. Der Austausch sei seitens des Herstellers und des Unternehmens zugesagt worden. Das Unternehmen habe jedoch bis zur Vorlage der Sendeverfolgung behauptet, das defekte Gerät nicht erhalten zu haben. Herr M. habe daraufhin ein Tauschgerät erhalten, welches jedoch benutzt und beschädigt gewesen sei, weshalb er dem Unternehmen den Mangel gemeldet und das Gerät erneut mit dessen Zustimmung retourniert habe, um einen neuen mangelfreien Mediaplayer zu erhalten. Da sich das Unternehmen nicht an die Vereinbarung gehalten habe, wandte sich Herr M. hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Nach Intervention des Konsumentenschutzes konnte für Herrn M. ein positives Ergebnis erreicht werden. Der Konsument hat ein originalverpacktes Gerät von dem Unternehmen erhalten.