Im Jänner 2013 hat Frau G. mit dem Unternehmen Bio Block Kraft GmbH ein nachrangiges Darlehen Vertrag abgeschlossen. Sie hat, laut eigenen Angaben nach, einen Betrag in Höhe von ca. € 2.
Frau M. war als Kundin von American Express im Besitz einer Goldkarte.
Mitte Februar 2017 wurde gegenüber Frau O. seitens eines Inkassobüros im Namen der Lyon Finanz GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 500,- geltend gemacht.
Herr S. schloss im Jahr 1997 zur Kreditbesicherung eine Lebensversicherung bei der AXA-Versicherung ab, deren Polizze nach einigen Jahren von der HDI Versicherung AG übernommen wurde.
Mitte Mai 2017 hat Frau Z. mit der Firma Luxor Finanz GmbH einen Vertrag über eine Kreditvermittlung abgeschlossen.
Anfang Juni 2017 hat Herr W. für seinem Freund bei dem Unternehmen Bausparkasse Wüstenrot AG zwei Überweisungen in Höhe von insgesamt ca. € 500,- per E-Banking getätigt.
Im Zeitraum zwischen 2003 und 2014 nahmen Frau W. und ihr Mann einige Male die Dienste der Pfandleihe Dr. Folkmann in Anspruch, indem sei ihr jeweiliges Auto vorübergehend verpfändeten.
Im Jahr 2009 eröffnete Frau P. bei der BAWAG ein Jugendkonto.
Frau D. hatte bei der Firma "Cardif Allgemeine Versicherung" eine Kreditausfallversicherung abgeschlossen. Tatsächlich wurde Frau D.
Im Oktober 2019 hatte Frau W. einen Kredit bei der Santander Bank aufgenommen. Im Rahmen dieser Kreditaufnahme wurde Frau W. einen "Cash Card" angeboten, die sie jedoch nicht haben wollte.