Kontoausgleichszahlung nicht zuordenbar
Frau M. war als Kundin von American Express im Besitz einer Goldkarte. Für diese erhielt sie Anfang April 2017 eine Abrechnung mit dem Saldo von € 480,-, die von ihr auch prompt, jedoch versehentlich ohne Angabe der Kontonummer, überwiesen wurden. Von der Summe zog sie allerdings die Gebühren für einen ihr nicht nachvollziehbar scheinenden Zahlungsverzug ab. Als sie kurz darauf ihre Kreditkarte einsetzten wollte, musste sie jedoch feststellen, dass dies nicht möglich war. Auf Nachfrage beim Kundenservice wurde ihr mitgeteilt, man werde sich um das Problem kümmern. Als Frau M. Mitte Mai die Karte neuerlich einsetzen wollte, wurde sie erneut abgelehnt. Wieder setzte sie sich mehrmals mit dem Kundenservice in Verbindung. Da die Konsumentin aber das Gefühl hatte, lediglich im Kreis geschickt zu werden, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Unternehmen teilte auf Anfrage mit, die fragliche Rechnung hätte auch noch offene Teilbeträge aus dem Vormonaten beinhaltet. Da man die Zahlung von Frau M. mangels Zahlungsreferenz nicht zuordnen konnte, hätte man um den Nachweis der Zahlung gebeten, wobei Frau M. diesen anscheinend an eine falsche E-Mail-Adresse gesendet hätte. Somit wäre die korrekte Verbuchung der Zahlung erst Anfang Juni möglich gewesen, wobei die betroffene Karte zu diesem Zeitpunkt bereits automatisch deaktiviert gewesen sei. Die neuerliche Aktivierung der Kreditkarte sei seitens des Unternehmens nicht gewünscht.