Jugendkonto mit Folgekosten
Im Jahr 2009 eröffnete Frau P. bei der BAWAG ein Jugendkonto. Bei einem defekten Bankomaten wurde vor vielen Jahren ihre Bankomatkarte eingezogen und sie musste für jede Ein- und Auszahlung einen Ausweis vorlegen. Ihre Karte bzw. Ersatzkarte hat sie nie erhalten. Die Konsumentin teilt uns mit, dass sie das Konto so nicht verwenden konnte. Zehn Jahre lang hörte Frau P. nichts von der BAWAG, bis im Jahr 2019 eine Mahnung für die Kontoführungsgebühren der vergangenen 10 Jahre einlangte. Frau P. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Vermittlung. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine die Frau P. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In einer kurzen Stellungnahme teilte die BAWAG P.S.K. mit, dass man im Kulanzweg und unpräjudiziell für den Rechtsstandpunkt die offene Forderung ausgebucht und das Konto von Frau P. geschlossen habe.