Frau K. habe ihren Vertrag aus 2010 bei CVS Fitness GmbH verlängert, wobei der Vertragsbeginn im Monat Mai 2014 festgelegt worden sei.
Im September 2014 seien gegenüber der Tochter von Frau L. zwei Forderung in Höhe von insgesamt € 38,- seitens Amazon EU S.a.r.l. geltend gemacht worden. Laut Angaben von Frau L.
Am 12.10.2014 habe Frau K. ihre Eingangstüre nicht mehr öffnen können und daher das Unternehmen Feldmann Schlüsseldienst GmbH mit der Aufsperrung beauftragt. Frau K.
Frau F. habe die Hinrichs Matthias Elektroanlagenbau G.m.b.H. mit Arbeiten an der E-Anlage in ihrer Wohnung beauftragt.
Am 13.04.2013 habe Frau Ö. bei einer Verkaufsveranstaltung ein Bett mit Zubehör zu einem Preis von € 2.550,- bei "Wenatex-Das Schlafsystem GmbH" bestellt. Am 17.10.2014 wandte sich Frau Ö.
Herr K. habe im Juli 2013 einen "Lamborghini Selberfahren" Gutschein bei "Jochen Schweizer GmbH" zum Preis von € 300,- gekauft.
Frau O. habe mit der Frontline Digital GmbH eine 14-tägige Probemitgliedschaft zum Preis von € 1,- abgeschlossen. Diese sei ohne ihr Einverständnis auf einer Premium-Mitgliedschaft umgestellt worden.
Im Frühling dieses Jahres habe Frau G. mit Hoeco Handels GmbH einen Vertrag über den Kauf einer Kühlbox zum Preis von knapp € 500,- abgeschlossen.
Die Tochter von Frau K. sei seit Jänner des Jahres 2012 bei dem Kindergarten United Children in Betreuung gewesen. Frau K. wäre überraschend mitgeteilt worden, dass der Kindergarten am 15.07.
Am 13.01.2012 habe Frau K. einen Fitnessvertrag mit CVS Fitness GmbH (auch als "LifeStyle Ladies" bekannt) abgeschlossen. Die Konsumentin habe am 30.07.