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Ihr Vermieter zahlt es sicher!

Frau F. habe die Hinrichs Matthias Elektroanlagenbau G.m.b.H. mit Arbeiten an der E-Anlage in ihrer Wohnung beauftragt. Auf die Zusicherung eines Mitarbeiters des Unternehmens vertrauend, dass die Kosten für unter anderem auch eine Erneuerung der E-Anlage vom Vermieter übernommen werden müssen, habe die Konsumentin die Firma mit Arbeiten für € 4.600,- beauftragt und den Betrag auch bezahlt. Wo Frau F. um Erstattung dieses Betrages bei der Vermieterin ersucht habe, wurde ihr seitens der Hausinhabung vorgeworfen, dass sie das Unternehmen Hinrichs Matthias Elektroanlagenbau G.m.b.H. direkt beauftragt habe ohne vorher Rücksprache mit der Vermieterin zu halten. Da Frau F. von der Vermieterin lediglich einen Bruchteil des o. g. Betrages zurückerstattet bekommen habe, fühlte sie sich durch das Verhalten des Unternehmens Hinrichs Matthias Elektroanlagenbau G.m.b.H. getäuscht bzw. in die Irre geführt und wandte sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz. Leider konnte trotz Einschalten des Konsumentenschutzes keine positive Lösung gefunden werden, da die Hinrichs Matthias Elektroanlagenbau G.m.b.H. nicht bereit war, dem Konsumentenschutz oder Frau F. zu antworten um Stellung zu beziehen.