Forderung gegen Minderjährige geltend gemacht
Im September 2014 seien gegenüber der Tochter von Frau L. zwei Forderung in Höhe von insgesamt € 38,- seitens Amazon EU S.a.r.l. geltend gemacht worden. Laut Angaben von Frau L. sei ihre Tochter noch eine unmündige Minderjährige bzw. habe die Konsumentin ihre Zustimmung für eine Bestellung nicht erteilt. Da Frau L. diesbezüglich nicht in Kenntnis gesetzt worden sei und sie die Forderungen seitens des Unternehmens nicht nachvollziehen konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz um sie in diesem Fall zu unterstützen. Durch die Intervention des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung gefunden werden. Amazon EU S.a.r.l. hat alle Forderungen ausgebucht und das Kundenkonto gesperrt.